Finanzbuchhaltung
Controlling, Buchführung & Auswertungen für Ihr Unternehmen.
Ihre Finanzbuchhaltung aus Ulm – deutschlandweit verfügbar
Auf einen Blick
- Leistung
- Vorbereitende Finanzbuchhaltung für KMU
- Zielgruppe
- Freiberufler, Handwerk, Dienstleister, Handel
- Region
- deutschlandweit
- Software
- ADDISON, cloudbasiert
- Controlling und Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle
- Erstellen und führen des Kassenbuches
- Überwachung von Kreditoren und Debitoren
- Mahnwesen
- Aufbereitung der Zahlen für Ihren Steuerberater
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Krankheits- und Urlaubsvertretung
Vorbereitende Buchhaltung auslagern – und den Steuerberater darauf aufsetzen lassen
Vorbereitende Buchhaltung heißt: Alles, was zwischen dem einzelnen Beleg und dem fertigen Jahresabschluss liegt, erledige ich. Den Abschluss selbst macht Ihr Steuerberater. Diese Aufteilung ist für die meisten Betriebe die wirtschaftlichere, weil die laufende Arbeit den größten Teil des Aufwands ausmacht – und eben nicht zum Beraterhonorar abgerechnet werden muss.
Was ich übernehme
Ich buche Ihre laufenden Geschäftsvorfälle, kontiere die Belege und halte Ihre Konten abgestimmt. Ich erstelle und führe das Kassenbuch. Ich überwache Debitoren und Kreditoren, pflege die offenen Posten und übernehme auf Wunsch das Mahnwesen bis zur letzten kaufmännischen Mahnung. Ich bereite die Zahlen so auf, dass Ihr Steuerberater direkt damit arbeiten kann.
Dazu bekommen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen – nicht als Pflichtübung, sondern als Zahl, mit der Sie etwas anfangen können. Wenn mir dabei etwas auffällt, sage ich es Ihnen, statt es nur zu buchen.
GoBD: warum die Form der Belege zählt
Seit der Umstellung auf digitale Belege gelten die GoBD – die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form. Verkürzt heißt das: Ein Beleg muss vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar archiviert sein, und der Weg vom Beleg zur Buchung muss später noch erkennbar sein. Ein abfotografierter Kassenbon in einem Ordner auf Ihrem Rechner erfüllt das nicht.
Das ist keine Theorie, sondern der Punkt, an dem eine Betriebsprüfung ansetzt. Ich arbeite deshalb mit einem revisionssicheren Belegfluss und sage Ihnen, wenn Ihre bisherige Ablage dem nicht standhält.
Was Ihrem Steuerberater vorbehalten bleibt
Die Einrichtung der Buchführung und des Kontenplans, die vorbereitenden Abschlussbuchungen, der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Zusammenfassende Meldung, sämtliche Steuererklärungen und jede steuerliche Beratung. Das ist gesetzlich so geregelt, und daran halte ich mich.
Warum Betriebe auf externe Buchhaltung umstellen
Meist geht es nicht ums Prinzip, sondern um drei sehr praktische Gründe.
Kosten. Eine eigene Buchhaltungskraft kostet Sie Gehalt, Sozialabgaben, Urlaub, Krankheitstage, Fortbildung, Arbeitsplatz und Softwarelizenz – auch in Monaten mit wenig Belegen. Externe Buchhaltung fällt nur an, wenn Arbeit anfällt.
Ausfallsicherheit. Wenn die eine Person, die Ihre Buchhaltung kennt, vier Wochen ausfällt, steht der Monatsabschluss still. Bei mir ist die Vertretung Teil der Absprache.
Keine eigene Software. Ich arbeite in ADDISON. Sie brauchen keine Lizenz und keine Einarbeitung. Auf Wunsch arbeite ich direkt in DATEV, sobald Ihr Steuerberater den Zugang eingerichtet hat.
Digital oder auf Papier
Digital gelieferte Belege kosten bei mir die Hälfte eines Papierbelegs. Das ist kein Strafzuschlag auf Papier, sondern bildet den tatsächlichen Zeitaufwand ab: Ein sortierter PDF-Stapel ist in einem Bruchteil der Zeit gebucht wie ein Schuhkarton. Wenn Sie noch nicht digital arbeiten, richten wir das gemeinsam ein – dafür brauchen Sie kein Projekt, sondern ein Handy und eine Ablagelogik.
So läuft die Zusammenarbeit
Sie liefern Ihre Belege im vereinbarten Rhythmus, monatlich oder quartalsweise. Ich buche und melde mich bei Unklarheiten – gebündelt, nicht wegen jedes einzelnen Belegs. Sie erhalten Ihre Auswertungen. Zum Jahresende geht das Zahlenwerk in der Form an Ihren Steuerberater, in der er es braucht.
Der Wechsel selbst ist unspektakulärer, als die meisten erwarten. Wir brauchen den letzten Jahresabschluss, die Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres und den Kontakt zu Ihrem Steuerberater. Der beste Zeitpunkt ist der Jahreswechsel, aber es geht auch unterjährig.
Was es kostet
Abgerechnet wird über eine monatliche Grundpauschale plus einen Preis je Buchungssatz. Ab etwa 100 Belegen im Monat ist in der Regel eine feste Monatspauschale für Sie günstiger – ich rechne Ihnen beide Varianten aus, bevor Sie sich entscheiden. Arbeiten außerhalb der Pauschale laufen über einen Stundensatz, abgerechnet je angefangene halbe Stunde.
Nennen Sie mir Ihre ungefähre Belegzahl, und Sie bekommen eine feste Zahl – vorab und schriftlich.

Rechtliche Hinweise
Die angebotenen Leistungen werden gemäß StBerG §6 Nr. 3 und Nr. 4 erbracht. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RDG Berufsträgern vorbehalten sind.
