Lohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller Meldungen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung aus Ulm – deutschlandweit für Ihr Unternehmen
Monatliche Abrechnung, Sozialversicherungs- & Lohnsteuermeldungen
Auf einen Blick
- Leistung
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Zielgruppe
- KMU deutschlandweit
- Meldungen
- Lohnsteuer, Sozialversicherung, Beiträge
- Zuverlässigkeit
- Termingerecht, mit Vertretungsregelung
- Monatliche Erstellung der Abrechnungen
- Beitragsmeldungen erstellen und übermitteln
- Lohnsteuer-Anmeldung erstellen und übermitteln
- Sozialversicherungsmeldungen erstellen und übermitteln
- Krankheits- und Urlaubsvertretung
Lohnbuchhaltung auslagern – monatlich abgerechnet, fristgerecht gemeldet
Lohn ist der Bereich, in dem Fehler am schnellsten teuer werden. Eine verspätete Beitragsmeldung, eine falsch abgerechnete Zulage, ein übersehener Feiertagszuschlag – das merkt entweder Ihr Mitarbeiter oder die Prüfung. Beides wollen Sie nicht.
Deshalb geben viele Betriebe genau diesen Teil ab, auch wenn sie die Finanzbuchhaltung selbst behalten. Die Lohnabrechnung extern zu vergeben, ist der Schritt mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Entlastung.
Was in der monatlichen Abrechnung enthalten ist
Ich erstelle die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Ich erstelle und übermittle die Beitragsmeldungen an die Sozialversicherungsträger und die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, jeweils fristgerecht. Ich melde Ein- und Austritte, erstelle die üblichen Bescheinigungen und bin für Ihre Mitarbeiter bei Rückfragen zur Abrechnung erreichbar.
Neu eingestellte Arbeitnehmer lege ich einmalig an, danach laufen sie in der monatlichen Abrechnung mit.
Fristen, die nicht verhandelbar sind
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind schon vorher dran: Der Beitragsnachweis muss bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats bei der Krankenkasse sein, gezahlt wird bis zum drittletzten. Das heißt, ein Teil der Abrechnung steht fest, bevor der Monat überhaupt vorbei ist.
Wer das intern abwickelt, kennt den Druck. Verspätete Meldungen kosten Säumniszuschläge, und bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wird genau dort hingeschaut. Ich halte diese Fristen ein – dafür brauche ich Ihre Änderungen rechtzeitig, und ich sage Ihnen, bis wann.
Branchen, in denen die Abrechnung aufwendiger ist
Nicht jede Lohnabrechnung ist gleich viel Arbeit. Im Baugewerbe kommen Meldungen an die SOKA-BAU, Erschwerniszuschläge und Wegegeld dazu. In der Pflege sind es Schichtmodelle, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge und wechselnde Dienstpläne. In der Gastronomie sind es Minijobs, kurzfristig Beschäftigte, Trinkgeldregelungen und ein häufiger Personalwechsel.
Diese drei Branchen rechne ich zu einem eigenen Satz ab, weil der Aufwand je Arbeitnehmer tatsächlich höher liegt. Dafür bekommen Sie jemanden, der die Besonderheiten kennt und nicht bei jedem Zuschlag erst nachschlagen muss.
Was kostet Lohnbuchhaltung?
Die Kosten für Lohnbuchhaltung ergeben sich bei mir aus zwei Positionen: einer monatlichen Grundpauschale plus einem festen Betrag je Arbeitnehmer und Monat. Für Bau, Pflege und Gastronomie gilt ein höherer Satz je Arbeitnehmer. Die Neuanlage eines Mitarbeiters wird einmalig berechnet, Sonderleistungen über einen Stundensatz.
Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit drei Arbeitnehmern zahlt die Grundpauschale plus dreimal den Satz je Arbeitnehmer – eine überschaubare Zahl, die jeden Monat gleich ist. Sagen Sie mir Ihre Mitarbeiterzahl und Ihre Branche, und Sie bekommen die konkrete Summe vorab schriftlich.
Wer Lohnabrechnungen überhaupt erstellen darf
Das ist keine freie Tätigkeit. § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz erlaubt die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen ausdrücklich auch außerhalb der steuerberatenden Berufe – vorausgesetzt, die Person hat eine kaufmännische Ausbildung und mehrjährige praktische Erfahrung im Buchhaltungswesen. Ich bin Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und arbeite seit 1987 in der Buchhaltung.
Was nicht dazugehört: die Einkommensteuererklärung Ihrer Mitarbeiter und jede steuerliche Beratung. Das bleibt beim Steuerberater. Fragen Sie einen Anbieter ruhig danach – es gibt in diesem Markt Antworten, die weniger eindeutig ausfallen.
Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten
Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich und weniger aufwendig als sein Ruf. Gebraucht werden die Lohnkonten des laufenden Jahres, die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter, die Betriebsnummer und die bestehenden Zugänge zu den Sozialversicherungsträgern. Sauber ist der Wechsel zum Monatsersten, ideal zum Jahreswechsel.
Wenn Ihre eigene Lohnbuchhaltung ausfällt
Krankheit, Elternzeit, unbesetzte Stelle: Wenn Ihre interne Kraft ausfällt, übernehme ich die laufende Abrechnung befristet, bis Sie wieder besetzt haben. Melden Sie sich in dem Fall früh – ein Monatsabschluss lässt sich schlecht rückwirkend retten.

Rechtliche Hinweise
Die angebotenen Leistungen werden gemäß StBerG §6 Nr. 3 und Nr. 4 erbracht. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RDG Berufsträgern vorbehalten sind.
