Katharine Swanner – Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)

    Seit 1987 arbeite ich in der Buchhaltung. Sechseinhalb Jahre davon in Steuerkanzleien, danach drei Jahrzehnte in der Industrie – zuletzt 25 Jahre verantwortlich für die komplette Finanzbuchhaltung, das monatliche Reporting und das Personalwesen eines mittelständischen Maschinenbauers. Eigene Mandate betreue ich durchgehend seit 1999, seit August 2026 hauptberuflich.

    Auf einen Blick

    Name
    Katharine Swanner
    Tätigkeit
    Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK), selbstständig
    Schwerpunkte
    Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung
    Software
    ADDISON, digitale Belegprozesse
    Standort
    Allmendingen-Niederhofen (Alb-Donau-Kreis)
    Einsatzgebiet
    Deutschlandweit

    Was Sie davon haben

    Ich kenne beide Seiten – die der Kanzlei und die des Unternehmens. Ich weiß, welche Unterlagen Ihr Steuerberater braucht und in welcher Form. Das verkürzt Rückfragen und beschleunigt den Jahresabschluss spürbar.

    Aus 25 Jahren Verantwortung in einem produzierenden Betrieb weiß ich außerdem, wie ein Unternehmen von innen funktioniert: dass der Monatsabschluss nicht wichtiger ist als die Auslieferung, dass Belege manchmal später kommen, und dass eine Auswertung nur dann etwas wert ist, wenn man sie versteht. Wenn mir in Ihren Zahlen etwas auffällt, sage ich es Ihnen, statt es nur zu buchen.

    Wie ich arbeite

    Die Buchhaltung läuft in meinem eigenen System – ADDISON, ergänzt um Microsoft Office für Auswertungen. Sie brauchen dafür keine eigene Software und keine Lizenz: Sie liefern die Belege digital, alles Weitere übernehme ich. Auf Wunsch arbeite ich direkt in DATEV, sobald Ihr Steuerberater den Zugang eingerichtet hat.

    Mein Standort ist der Alb-Donau-Kreis, wenige Kilometer von Ehingen und rund 30 Kilometer von Ulm. Betriebe aus der Region sehe ich gerne persönlich, gearbeitet wird ortsunabhängig. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin – keine Weiterreichung, keine wechselnden Zuständigkeiten.

    Warum die Qualifikation hier eine Rolle spielt

    Der Titel ist kein Schmuck auf der Visitenkarte. Er ist die Grundlage dafür, dass ich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung überhaupt eigenverantwortlich für Sie erbringen darf. § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz knüpfen diese Erlaubnis an eine kaufmännische Ausbildung und mehrjährige praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen. Beides bringe ich mit – die praktische Tätigkeit inzwischen seit knapp vier Jahrzehnten.

    Was Ihnen sonst niemand sagt

    In fast vier Jahrzehnten habe ich gelernt, dass die meisten Probleme in der Buchhaltung nicht aus Fehlern entstehen, sondern aus Verzögerung. Belege, die drei Monate liegen bleiben. Eine Frage, die niemand stellt, weil sie unangenehm ist. Ein Wechsel, den man aufschiebt, weil man den alten Anbieter nicht kränken will.

    Deshalb melde ich mich, wenn etwas liegen bleibt, und frage nach, wenn ich einen Beleg nicht einordnen kann. Ihnen ist mit einer stillen Buchhalterin nicht geholfen.

    Warum ich mich selbstständig gemacht habe

    In einem mittelständischen Betrieb ist Buchhaltung ein Bereich unter vielen. Man macht sie gut, aber man macht sie für eine Firma. Nach 25 Jahren wollte ich wissen, wie es ist, mehrere Betriebe zu betreuen, die unterschiedlich ticken – und die Arbeit so zu organisieren, wie ich sie für richtig halte: sauber, pünktlich und ohne Zwischenebene.

    Nebenberuflich habe ich das seit 1999 gemacht. Seit August 2026 ist es mein Hauptberuf. Das heißt für Sie vor allem eines: Ihre Buchhaltung ist bei mir nicht das, was nach Feierabend noch drankommt.

    Wo meine Arbeit endet

    Ich übernehme die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung. Alles, was nach dem Steuerberatungsgesetz den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist, übernimmt Ihr Steuerberater: die Einrichtung der Buchführung, die vorbereitenden Abschlussbuchungen, den Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sämtliche Steuererklärungen und jede steuerliche Beratung.

    Das ist eine saubere Arbeitsteilung – und meist die günstigere, weil die laufende Arbeit nicht zum Beraterhonorar abgerechnet wird.

    Lernen wir uns kennen

    Sprechen wir einmal darüber, was Sie abgeben möchten. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, und Sie bekommen danach eine feste Zahl – keine Spanne, keine Überraschung in Monat drei.

    Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren
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    Rechtliche Hinweise

    Die angebotenen Leistungen werden gemäß StBerG §6 Nr. 3 und Nr. 4 erbracht. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RDG Berufsträgern vorbehalten sind.